Infos und Haftungsausschluss – Transport Reimer - Dormagen

(Stand 21.05.2026)

Keiner mag versteckte Kosten! Ich auch nicht… Aus diesem Grund habe ich eine eigene Software entwickelt, die exakt die Wegstrecken und die Fahrzeiten berechnet und zusammen mit den Treibstoff-, Wartungs-, und Unterhaltskosten einen festen Betrag pro km für das jeweilige Fahrzeug errechnet. Und aus diesem Grund sind Angebote immer bis zum Monatsende gültig, da dann eine Neuberechnung erfolgt und ich so auf extreme Diesel/Benzin-Preise und sonstige Unkosten reagieren kann. Keiner arbeitet gerne Umsonst und ich werde immer helfend zur Stelle sein, aber ich betone das hier noch einmal: Ich bin Fahrer und kein Möbelpacker, Müllentsorger oder sonst was. Ich sorge für einen sicheren Transport, egal ob es ein Haustier ist, was zum Tierarzt muss oder ein Motorrad ohne TÜV, welches transportiert und zur TÜV-Abnahme gebracht werden muss…

Eines vorab: Tiere, die schnell zum Tierarzt oder Tierhalter ohne Fahrzeug haben immer Vorrang!

Bitte beachten!

Bei Tier-Transporten muss ich die Gesetzgebung einhalten und darf Sie und Ihr Tier nur innerhalb von 65km transportieren. Aber in diesem Umkreis sind etliche Tierärzte und Tier-Kliniken vorhanden. Ich habe keine Zulassung für den Transport von gewerblichen Tieren…

Gerne hole ich mit Ihnen oder für Sie Ihre Möbel ab. Sollten Sie anwesend sein, sind Sie alleinig für Be-und Entladung zuständig. Ich bin für die Sicherung der Ladung zuständig. Sollte ich in Ihrem Auftrag Möbel abholen, muss ich die Papiere und Berechtigung vorab vorliegen haben. Der Arbeitslohn wird im Angebot vorher fest geschrieben.

Lieferung erfolgt dann bis zur Bordsteinkante vor Ihrem Haus.

Fahrzeuge (Roller, Motorräder und Quads) können transportiert und auch zur TÜV-Abnahme (mit Termin) gebracht werden. Und eines sollte klar sein… Ohne Papiere (Foto) transportiere ich kein Fahrzeug ;)

Genauso wie ich kein Gefahrgut, keine Waffen, Drogen, Hehlerware oder Bomben befördere. Auch transportiere ich keine Personen ohne gültigen Ausweis und Aufenthaltsgenehmigung. Bei aggressiven und/oder giftigen Haustieren müssen diese entsprechend gesichert sein. Sollte der vereinbarte Termin von Ihrer Seite aus nicht abgesagt worden sein und/oder ich treffe niemanden an, wird immer die Anfahrt und Rückfahrt zu Ihren Lasten gelegt und berechnet.

Vor allem sollten Sie bei der Termin-Vereinbarung alles zu transportierende möglichst genau beschreiben und angeben. Dies dient zu Ihrer und seiner Sicherheit und einem zügigen und problemlosen Transport.

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Haftungsausschlusserklärung & Transportbedingungen

1. Haftungsumfang (Gesetzliche Basis)

Die Haftung für Güterschäden wird nicht übernommen und obliegt dem Auftraggeber.

2. Haftungsausschlüsse

Der Frachtführer (Transporteur) ist von der Haftung befreit, sofern der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf folgenden Umständen beruht:

  • Mangelhafte Verpackung: Wenn das Gut durch den Absender nicht ausreichend für den Transport in einem Transporter gesichert oder verpackt wurde.

  • Eigenlast des Gutes: Schäden durch natürliche Beschaffenheit (z.B. Bruch, Rost, innerer Verderb).

  • Unabwendbare Ereignisse: Höhere Gewalt, Streik, Straßensperrungen oder unvorhersehbare Witterungsverhältnisse.

  • Fehlerhafte Kennzeichnung: Falsche Adressierung oder unzureichende Angaben durch den Auftraggeber.

3. Ausschluss der Haftung für Wertgegenstände

Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung und zusätzliche Versicherung ist die Haftung für folgende Güter ausgeschlossen:

  • Bargeld, Edelmetalle, Schmuck und Wertpapiere.

  • Kunstgegenstände und Antiquitäten von hohem ideellem Wert.

  • Dokumente mit persönlichem oder geschäftlichem Wert (Urkunden, Testamente).

  • Tiere und Fahrzeuge, elektronische Geräte und elektrisch betriebene Geräte

4. Schadensanzeige

  • Äußerlich erkennbare Schäden müssen sofort bei Ablieferung schriftlich gegenüber dem Fahrer gerügt werden.

  • Nicht äußerlich erkennbare Schäden werden nicht übernommen.4. Rügefrist (Schadensanzeige)

5. Versicherung

      • Der Transporteur bestätigt das Bestehen einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung für den Betrieb des Fahrzeugs bis 3,5 t.

      • Eine darüber hinausgehende Transportversicherung (Warenversicherung) ist Sache des Auftraggebers, sofern nicht anders vereinbart.